Die Stadt Dresden verlangt von allen ihren Übernachtungsgästen eine Beherbergungssteuer/ Lodging Tax in Höhe von 6% des Übernachtungspreises.
Als Gastgeber sind wir verpflichtet, den fälligen Steuerbetrag von den Gästen bei Anreise einzusammeln und an die Stadt weiterzuleiten. Zusätzlich wird ein Meldeschein ausgefüllt.
Kinder, Schwerbehinderte und beruflich- oder ausbildungsbedingte Übernachtungen sind davon ausgenommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Dresden.